Richtlinien zum Leistungssingen 2020
Teilnahmebedingungen
• Teilnahmeberechtigt am Leistungssingen 2020 sind alle im Fränkischen Sängerbund
organisierten Mitgliedschöre
• Jeder teilnehmende Chor verpflichtet sich, mit der Anmeldung sechs Partituren seiner
Vortragswerke einzusenden
• Mit der Anmeldung erklärt der Chor sein Einverständnis zu eventuellen Tonträgeraufzeichnungen einschließlich deren Vervielfältigung und Verwertung
Leistungsstufen
Der Chor meldet sich in einer der folgenden Leistungsstufen mit seiner Programmwahl zum Leistungssingen an:
Leistungsstufe D: Drei einfachere, künstlerisch wertvolle Werke eigener Wahl, kein Pflichtwerk.
Leistungsstufe C: Zwei einfachere, künstlerisch wertvolle Werke eigener Wahl sowie ein der Leistungsstufe angemessenes Pflichtwerk.
Leistungsstufe B: Zwei künstlerisch wertvolle Werke mittlerer Schwierigkeit eigener Wahl sowie ein der Leistungsstufe angemessenes Pflichtwerk.
Leistungsstufe A: Zwei künstlerisch wertvolle Werke hoher Schwierigkeit eigener Wahl sowie ein der Leistungsstufe angemessenes Pflichtwerk.
Programmgestaltung
• Die Gesamtdauer des Auftritts muss sich zwischen zehn und 15 Minuten bewegen
• Es sind ausschließlich A-cappella-Werke zugelassen. Bei Kinder-, Jugend- und Schulchören ist der Pflichtchor a cappella zu singen, die zwei Wahlchöre
können mit einer kleinen Instrumentalbesetzung aufgeführt werden
• Das Pflichtstück ist aus dem Pflichtstückkatalog auszuwählen
• Das Pflichtstück ist vor den beiden Wahlstücken aufzuführen (entfällt in der Leistungsstufe D)
• Die bei einem früheren Leistungs-Singen des FSB aufgeführten Werke dürfen vom gleichen Chor bei späteren Leistungssingen nicht wiederholt werden
Bewertungskriterien
Intonation
Rhythmik und Phrasierung
Textbehandlung/Sprechtechnik
Tempo/Agogik und Dynamik
Chorklang
Chorleitung (Dirigieren und Chordisziplin)
Jury/Bewertung
• Alle Chorwerke können bis zu einem Ganzton höher oder tiefer transponiert werden, sofern dies vor dem Vortrag den Juroren bekanntgegeben wird
• In den Leistungsstufen D und C kann die Tonangabe von einem Tasteninstrument aus erfolgen
• eventuelle solistische Beiträge werden nicht bewertet
• Die Bewertung erfolgt durch fünf Juroren, von denen drei dem FSB angehören
• Für jedes oben beschriebene Kriterium können 1 bis 10 Punkte vergeben werden, maximal sind also 60 Punkte zu erzielen.
Dem Chor wird die Auszeichnung »Leistungschor« ausgesprochen, wenn er mindestens 35 Punkte erreicht hat.
• Die jeweils niedrigste und höchste Punktezahl der Jury bleibt unberücksichtigt
• Das Ergebnis der Prüfung ergibt sich als Mittelwerte der verbleibenden Wertungen und wird auf eine »glatte« Zahl gerundet
• Der Titel »Leistungschor« wird in Stufe D generell vergeben.
• Der Titel »Leistungschor« wird in den Stufen C, B bzw. A ab 35 Punkten ausgesprochen und durch eine Urkunde mit Prädikat bestätigt.Prädikat
• mit hervorragendem Erfolg teilgenommen (60 – 55 Punkte)
• mit sehr gutem Erfolg teilgenommen (54 – 49 Punkte)
• mit gutem Erfolg teilgenommen (48 – 42 Punkte)
• mit Erfolg teilgenommen (41 – 35 Punkte)
• Ab 34 Punkten folgt die Einordnung in eine tiefer gelegene Leistungsstufe. In der Stufe »D« entfällt die Prädikatsvergabe.
Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Direkt im Anschluss an die Bewertung findet ein Jurygespräch mit dem Chorleiter statt.
Gültigkeit
Ein Chor, dem der Titel »Leistungschor« ausgesprochen wird, kann diesen Titel für vier Jahre in
seinem Namen führen. Daraufhin muss das Prädikat erneut erworben werden.
http://www.fsb-online.de/service/formulare/2020/FSB_Leistungssingen-2020_Richtlinien.pdf