GEMA
GEMA = Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Auch Komponisten, Textdichter, Arrangeure und Musikverlage müssen und sollen mit ihren Werken – ihrem geistigem Eigentum – Geld verdienen. Überall,
wo ihre Stücke aufgeführt werden, nutzt jemand dieses Eigentum. Die geistigen Urheber können aber natürlich nicht mit jedem Chor, jedem Orchester und allen,
die musizieren, korrespondieren, verhandeln und Rechnungen schicken. Deswegen haben sie sich einer Gesellschaft angeschlossen, die diese Aufgaben für sie übernimmt
und dafür ihrerseits einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen erhält. Das ist die GEMA.
Dass es die GEMA gibt, hat auch Vorteile für Sie als Verein: Der Musiknutzer in der Bundesrepublik Deutschland hat es nur mit einem einzigen Ansprechpartner zu tun,
wenn es um die Rechte an geschützten Werken des musikalischen Weltrepertoires geht. Die GEMA überträgt die Nutzungsrechte an den Veranstalter gegen Zahlung einer
entsprechenden Vergütung, die sie dann nach Abzug der Verwaltungskosten an die betroffenen Urheber abführt.
Alle Veranstaltungen sind GEMA-meldepflichtig
Für alle öffentlichen Veranstaltungen mit Musikdarbietungen gilt die GEMA-Meldepflicht (was aber nicht heißt, dass alle etwas kosten)! Die Meldepflicht gilt auch
für Benefizkonzerte oder Aufführungen ohne Eintrittsgeld, Kirchenkonzerte, Weihnachts- und Adventsfeiern. Eine Ausnahme jedoch gibt es: Ständchen (Geburtstag, Hochzeit)
und Singen bei Beerdigungen müssen nicht gemeldet werden.
Wie funktioniert eine korrekte GEMA-Anmeldung für SCV-Mitgliedsvereine
Grundsätzlich gilt:
Nur wenn der Veranstalter ein Mitgliedsverein des SCV ist, kann über den SCV gemeldet werden werden!
Meldung von Konzerten und Konzerten mit geselliger Nachfeier
Die Meldung erfolgt mit dem aktuellen Meldeformular und einem Programm oder einer Aufstellung der Musikfolge an die Geschäftsstelle des SCV. Auf den Meldeformularen
und den Programmen bitte unbedingt die GEMA-Kundennummer aufführen. Die Meldung hat umgehend nach der Veranstaltung zu erfolgen.